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Gasthörerstudium an der HBKsaar


 

Formelles

  • Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in, beschreibbar

Aufnahme

Die Aufnahme ist nur nach Maßgabe freier Plätze möglich und erfolgt spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. Die Anmeldung ist nur mit dem Gasthörerantrag und der Überweisung der Kursgebühr verbindlich. Bitte füllen Sie den Gasthörerantrag aus und senden Sie dieses per E-Mail oder auf dem Postweg an:

Sabine Rauber
HBKsaar - Gasthörerschaft
Keplerstr. 3–5
66117 Saarbrücken
E-Mail: s.rauber@hbksaar.de

Tel: 0049 (0)681 92652 115

Die Hochschule der Bildenden Künste Saar bietet Kunst- und Designinteressierten die Möglichkeit, sich auf Antrag für die Dauer eines Semesters als Gasthörer*innen zu einzelnen Lehrveranstaltungen einzuschreiben.

Gasthörer*innen wählen frei aus dem Online-Vorlesungsverzeichnis (https://www.hbksaar.de/vorlesungen) der HBKsaar aus, an welchen regulären Lehrveranstaltung(en) sie teilnehmen möchten.

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität offen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bedarf der Zustimmung der Lehrperson, an deren Lehrveranstaltung die Bewerber*innen teilnehmen möchten (siehe Seite 2 des Gasthörerantrags).

Die Zulassung erfolgt durch Erteilung des Gasthörerscheins und gilt für jeweils ein Semester. Für das Gasthörerstudium wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der Art der belegten Lehrveranstaltungen richtet:

Kursgebühr

  • Theorieveranstaltung bzw. Zeichnen: Gebühr 140 € pro Veranstaltung und pro Semester
  • Veranstaltung mit Atelier bzw. Werkstattnutzung: Gebühr 180,00 € pro Veranstaltung und pro Semester

Bei der Teilnahme an einer weiteren Veranstaltung wird die Gebühr für jede weitere Veranstaltung um 20 € ermäßig.
Für Schüler*innen/Studierende/Auszubildende/Schwerbehinderte wird die Gebühr um die Hälfte ermäßigt.
Für den Keramikkurs kann kein Rabatt für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende gewährt werden.

Des Weiteren ist ein Beitrag in Höhe von 1,30 € zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zu entrichten. Eine Teilnahmebescheinigung wird auf Verlangen ausgestellt.

 

 

 

Kontakt


  • Sabine Rauber Akademisches Auslandsamt, BAföG-Angelegenheiten, Gasthörerangelegenheiten

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